Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.